Hinweisgeberportal "TAROX
HSG-Guard"
Wir heißen Sie auf der
Seite des Pflegeheim Bellings willkommen, nachfolgend erklären wir
Ihnen welchen Zweck es erfüllt und wie Sie Meldungen an uns abgeben
können.
Die TAROX AG unterstützt uns mit Ihren Meldesystemen, die Vorgaben des
Hinweisgeberschutzgesetz einzuhalten. Das Herzstück der
Meldemöglichkeiten bildet unser webbasierte Meldeportal. Bei
Anhaltspunkten für Verstöße gegen Gesetze oder Regelungen haben Sie die
Möglichkeit, uns diese über unser Hinweisgeberportal "HSG-Guard" zu
melden.
Für uns ist es von wesentlicher Bedeutung, dass Gesetze, interne
Richtlinien und Verhaltensgrundsätze eingehalten werden, denn wir
wissen, dass der Schlüssel zum Unternehmenserfolg auf
Rechtschaffenheit, Ethik und persönlicher Verantwortung basiert. Unser
Ziel ist es, unsere Kunden stehts zufrieden zu stellen und unseren
Mitarbeitern eine Arbeitsumgebung zu bieten, in der sie sicher sind und
sich wohl fühlen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist
es wichtig, dass wir Kenntnis von Fehlverhalten oder Verstößen erlangen.
Mit dem Hinweisgeberportal “HSG-Guard“ bieten wir allen die
Möglichkeit, Meldungen an uns abzugeben – auch anonym.
Ihre Angaben unterliegen dabei der Vertraulichkeit und Integrität im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jede Meldung wird eingehend
geprüft, Verdachtsfälle untersucht und etwaigen Verstößen konsequent
nachgegangen. Wir möchten Ihnen ein zuverlässiger Partner und guter
Arbeitgeber sein, unterstützen Sie uns bei unserem Ziel, um zukünftig
noch besser zu werden.
Und der Auftragnehmer
TAROX AG, Stellenbachstr 49-51
44536 Lünen, Email: hsg@tarox.de
Beide Stellen verarbeiten die im Zusammenhang mit dem
Hinweisgebersystem erhobenen personenbezogenen im Auftrag eines
Verantwortlichen gemäß Art. 28 DSGVO.
2. Kategorien
betroffener Personen
Das Hinweisgebersystem ermöglicht es jeder Person, einen Missstand in
unserer Organisation zu melden, auch das mögliche Fehlverhalten einer
Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Der gemeldete Sachverhalt kann
Informationen über vom Fehlverhalten betroffene und andere Personen
enthalten. Es werden daher drei Kategorien betroffener Personen
verarbeitet: (a) Hinweisgeber, d.h. die meldenden Personen; (b)
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Organisation, die mit Ihren
Verhalten möglicherweise gegen Regeln verstoßen haben; (c) weitere
Personen im Zusammenhang mit dem gemeldeten Sachverhalt.
3. Kategorien
verarbeiteter Daten und Zwecke ihrer Verarbeitung
Im Rahmen des Hinweisgebersystems werden die folgenden Kategorien
personenbezogener Daten verarbeitet:
• Hinweisgeber:
Umstände der Meldung (z.B. Zeitpunkt), ggf. Identität
(z.B. Name) und ggf. Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse). Die Meldung,
einschließlich der darin evtl. enthaltenen Informationen über den
Hinweisgeber werden zum Zweck der Ermittlung des Sachverhalts, Klärung
der Vorwürfe und der evtl. Abstellung von Fehlverhalten verarbeitet.
Wenn Hinweisgeber ihre Identität angegeben, dann wird sie ebenfalls zur
Ermittlung des Sachverhalts und Klärung der Vorwürfe verwendet, soweit
das erforderlich Ihre ebenfalls freiwillig angegebenen Kontaktdaten
dienen der Information über den aktuellen Stand der Bearbeitung.
•
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Identität (z.B. Name),
Angaben zur Beschäftigung (z.B. Tätigkeitsbereich), mögliches
Fehlverhalten und entsprechender Sachverhalt. Die Daten dienen der
Ermittlung des Sachverhalts, Klärung der Vorwürfe und der evtl.
Abstellung von
(b) Weitere Personen im
Zusammenhang mit dem gemeldeten Sachverhalt: Identität (z.B.
Name) und weitere Informationen, die sich aus dem Gegenstand der
konkreten Meldung ergeben. Diese Daten dienen ebenfalls der Ermittlung
des Sachverhalts und Klärung der Vorwürfe.
4. Quelle der
personenbezogenen Daten
Die im Zusammenhang mit einer Meldung verarbeiteten Daten der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (b) und der weiteren Personen (c)
stammen aus der Meldung des Hinweisgebers. Abhängig vom Einzelfall kann
unsere Organisation für die Ermittlung des Sachverhalts und Klärung der
Vorwürfe weitere Quellen einschließlich öffentlich zugänglicher Quellen
heranziehen.
5. Rechtsgrundlagen
für die Datenverarbeitung
•
Hinweisgeber: Die personenbezogenen Daten der Hinweisgeber
werden mit ihrer widerruflichen Einwilligung verarbeitet (Art. 6 1 lit.
a DSGVO).
•
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Ihre Daten werden auf der
Grundlage des überwiegend berechtigten Interesses unserer Organisation
verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Das berechtigte Interesse
liegt in der Bekämpfung von unter anderem Korruption,
Interessenkonflikten, sexualisierter Gewalt, Verstößen gegen
Wettbewerbsrecht, Arbeitsschutz, Datenschutz und andere
Geheimhaltungspflichten. Die Daten werden zur Aufdeckung von Straftaten
verarbeitet, wenn die Meldung tatsächliche Anhaltspunkte enthält, die
den Verdacht begründen, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter
eine Straftat begangen hat, die Verarbeitung zur Aufdeckung
erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der Betroffenen nicht
überwiegt (§ 26 Abs. 1 2 BDSG).
• Weitere
Personen im Zusammenhang mit dem gemeldeten Sachverhalt: Ihre
Daten werden auf der Grundlage desselben überwiegend berechtigten
Interesses unserer Organisation wie bei Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
6. Aufbewahrung und
Löschung der Daten
Personenbezogene Daten aus offensichtlich grundlos abgegebenen
Meldungen werden unverzüglich gelöscht. In den begründeten Fällen
werden sie für die Dauer der Beurteilung des Hinweises gespeichert.
Wenn die Untersuchung ergibt, dass kein Fehlverhalten vorliegt, dann
werden die personenbezogenen Daten des Hinweises zum Monatsende des dem
Abschluss der Untersuchung folgenden Monats gelöscht. Wenn ein
Fehlverhalten festgestellt wurde, dann werden die Daten für die Dauer
der disziplinarischen oder gerichtlichen Maßnahmen und dem Ablauf von
Rechtsbehelfsfristen aufbewahrt.
7.
Datenübermittlungen an Dritte
Soweit es im Einzelfall zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich
ist, leitet der Verantwortliche im jeweils erforderlichen Umgang
personenbezogene Daten an Dritte weiter. Bei den Empfängern kann es
sich um externe Rechtsberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
Mediziner und andere Sachverständige handeln. Soweit sie nicht bereits
einer eigenen beruflichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, werden sie
vom Verantwortlichen vorher zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung ist das in Nr. 5 genannte
berechtigte Interesse unserer Organisation.
8. Rechte der betroffenen
Personen
Die Betroffenen haben das Recht auf Auskunft seitens des
Verantwortlichen über ihre personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), auf
Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Weiterhin können Hinweisgeber die
Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten widerrufen (Art. 7 Abs. 3
DSGVO), und beschuldigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die
weiteren im Zusammenhang mit dem gemeldeten Sachverhalt betroffenen
Personen Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten einlegen (Art. 21 DSGVO). Die Rechte können
schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Verantwortlichen geltend
gemacht werden.
Die Rechte können im Einzelfall dadurch eingeschränkt sein, dass die
Identität von Hinweisgebern zu schützen ist oder das Recht des
Verantwortlichen zur Aufklärung des Sachverhalts, der Sicherung von
Beweisen und der Abstellung von Fehlverhalten vorgeht. Darüber hinaus
kann die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unserer Organisation
oder möglicherweise geschädigter Dritter dienen, wodurch die oben
genannten Rechte eingeschränkt sein können.
Betroffene Personen können die Rechte gegenüber beiden Verantwortlichen
geltend machen. Das Recht auf Auskunft wird von der Leu
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erfüllt.
9. Recht auf
Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Die Betroffenen haben das Recht, sich bei der zuständigen
Aufsichtsbehörde zu beschweren:
• Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (Lebenshilfe Obere Nahe
gemeinnützige GmbH)
• Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit (Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH).
10.
Datenschutzbeauftragter
Die Betroffenen können sich mit ihren Fragen oder Beschwerden zur
Datenverarbeitung auch an den zuständigen Datenschutzbeauftragten
wenden:
Diese
Einrichtung ist Mitglied im Verband Deutscher Alten- und
Behindertenhilfe e.V. - www.vdab.de