Grundsätzlich bieten wir professionelle Pflegeleistungen für alle Pflegestufen in zehn Doppelzimmern und einundzwanzig Einzelzimmern an. Darüber hinaus bieten wir auch weitergehende Leistungen in unserem Haus an:
Wir bieten ein sehr gutes
Preis-Leistungsverhältnis.
Stand 01.01.2024 ANMERKUNG: Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Seit
dem 01.04.2016 besteht über das VSBG u.a. auch für Pflegeeinrichtungen
die Möglichkeit, sich an einer außergerichtlichen Beilegung
zivilrechtlicher Streitigkeiten zwischen Einrichtung und Bewohnern zu
beteiligen. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist freiwillig und liegt
in der Entscheidung des Trägers der Einrichtung.Nach §§ 36 und 37 VSBG
besteht allerdings für den Träger der Einrichtung die Verpflichtung,
über seine Entscheidung
hinsichtlich der Teilnahme an der alternativen Streitbeilegung zu
informieren. Der Träger nimmt nicht an der alternativen Streitbeilegung teil, da bereits diverse wirksame interne und externe Mechanismen zur Streitvermeidung und Streitbelegung existieren, so dass für die Bewohner und die Einrichtung kein Mehrwert aus einem zusätzlichen Verfahren zu erwarten ist. Sollte
der Träger sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Beteiligung
entscheiden, werden Bewohner und Betreuer darüber umgehend informiert. |
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Pflegeheim Bellings • Sportplatzweg 2-4 • 36396 Steinau an der Straße • Ortsteil Bellings • verwaltung@pflegeheim-bellings.de |